FAQ Energieausweis

Was ist der Energieausweis für Gebäude?

Der Energieausweis ist das Energieeffizienz-Gütesiegel für eine Immobilie. Das Dokument umfasst mindestens vier Seiten, auf denen die wesentlichen Gebäudedaten, der berechnete Energiebedarf oder der erfasste Energieverbrauch des Gebäudes, verständliche Vergleichswerte sowie Erläuterungen zu energetischen Begriffen aufgeführt sind. Beigefügt sind außerdem Modernisierungsempfehlungen sowie Empfehlungen zur wirtschaftlich vertretbaren Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Mieter oder Käufer einer Immobilie?

Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.

Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Eigentümer einer Immobilie?

Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobileinmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Bereits seit einigen Jahren muss für jeden Neubau ein Energieausweis erstellt werden. Die neue Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass in Abhängigkeit des Gebäudes schrittweise ab dem 1. Juli 2008 interessierten Käufern oder Mietern ein gültiger Energieausweis vorzulegen ist. Natürlich muss deshalb nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und kann – wenn das Gebäude nicht verändert wird – jeweils so lange verwendet werden.

Bekomme ich als Kauf- oder Mietinteressent den Energieausweis ausgehändigt?

Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressenten können verlangen, dass ihnen – zum Beispiel während einer Besichtigung des Objekts – ein Energieausweis vorgelegt wird.

Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude?

Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz im Immobilienmarkt.

 

Seit wann muss ein Energieausweis für bestehende Gebäude ausgestellt werden?

In Deutschland besteht für den Gebäudebestand seit dem 01.07.2008 eine Energieausweispflicht. Dieses Datum galt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude besteht eine Energieausweispflicht seit dem 01.01.2009 und für alle Nichtwohngebäude seit dem 01.07.2009.

Für welche Arten von Gebäuden ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis ist im Grundsatz für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude und Fabrikhallen.

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Man unterscheidet zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird auf Basis der technischen Ausführung des Gebäudes der Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen errechnet. Da diese Bedingungen immer gleich sind, kann damit die energetische Qualität mehrerer Gebäude miteinander verglichen werden. Dagegen beruht der verbrauchsorientierte Energieausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten 3 Jahren. Er hängt nicht nur von der baulichen Qualität, sondern auch ganz wesentlich von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner ab. Damit ergeben sich Differenzen, die den Vergleich von Gebäuden erschweren.

Für welche Gebäude darf ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart. 

Für welche Gebäude darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Verbrauchsorienierte Energieausweise sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, im Wesentlichen gilt:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohngebäude darf nur dann ausgestellt werden, wenn:

  • Das Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten besitzt, oder
  • Wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, oder
  • Wenn das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1978 erreicht hat, oder
  • Wenn das Gebäude nachträglich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1978 gebracht wurde

Für Nichtwohngebäude ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis immer zulässig.
In allen Fällen müssen aber die Verbrauchsdaten für mindestens drei zurückliegende Jahre bekannt und anhand von Heizkostenabrechnungen, Rechnungen von Energielieferanten o. ä. nachweisbar sein.

Was kostet der Energieausweis und wer trägt die Kosten?

Den Preis für den Energieausweis sollten Sie bei dem jeweiligen Aussteller erfragen. Er wird bei dem bedarfsorientierten Ausweis höher sein als bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes zu tragen.

Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?

Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.

Muss ich die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen umsetzen?

Dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information und hat keine weiterreichende Wirkung. Trotzdem sollten Sie die Renovierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere wenn Ihrem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird, können Sie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen die Umwelt und Ihren Geldbeutel spürbar entlasten.

Behalten Energieausweise, die vor dem Inkrafttreten der EnEV 2007 ausgestellt wurden ihre Gültigkeit?

Wenn Ihr Gebäude in den letzten zehn Jahren und vor dem Inkrafttreten der EnEV 2007 errichtet wurde, liegt Ihnen ein Neubau-Energieausweis oder aber ein Wärmebedarfsausweis nach der Wärmeschutzverordnung vor. Beide Dokumente gelten 10 Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum weiter.