SWG-Förderprogramme rund um die Heizung

Förderprogramm Wärme

Hohe staatliche Förderungen

Zum 1. Januar 2020 gab es massive Änderungen bei der Förderung für Heizungen. Statt 15 Prozent für neue Heizungen, werden seitdem im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) höhere Zuschüsse für eine neue Heizung gezahlt.

Der Fokus liegt dabei auf erneuerbaren Energien.

  • Der Fördersatz bei Umstellung auf die SWG-Fernwärmeversorgung beträgt 30 Prozent.
  • Für den Austausch einer Ölheizung wird eine Austauschprämie von zusätzlichen 10 Prozent gezahlt!
  • Für den Austausch einer Gaszentralheizung mit einem Alter von mehr als zwanzig Jahren wird ebenfalls eine Austauschprämie von zusätzlichen 10 Prozent gezahlt.
  • Der Austausch einer Gasetagenheizung wird unabhängig vom Alter der Anlage mit zusätzlichen 10 Prozent gefördert.

Damit ist eine staatliche Förderung von bis zu 40 Prozent für eine Umstellung auf die SWG-Wärmeversorgung möglich.

Zum 1. Januar 2021 wurde die Heizungsförderung in das Gesetz „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) überführt. Somit sind die Förderprogramme nun langfristig gesichert.

Nutzen Sie diese hervorragende Chance auf staatliche Förderung! Leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und steigen Sie auf energieeffiziente Fernwärme um!

Wir begünstigen in 2022 die Umstellung von Heizungen auf SWG Fernwärmeversorgung und übernehmen für Sie die Beantragung und Abwicklung der staatlichen Förderungen.

Förderprogramm der Stadt Gießen

Die Stadt Gießen fördert mit einem Zuschuss von 500 Euro den Wechsel von Gas- zu einem Anschluss an das vorhandene Gießener Fernwärmenetz.

Unter www.giessen.de/foerderung_fernwaerme Informiert das Klimaschutzmanagement der Stadt Gießen über die Einzelheiten des städtischen Förderprogramms.

Ablauf

  • Bei Interesse an einer Umstellung auf Fernwärme nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
  • Wir prüfen, ob eine Versorgung mit Fernwärme für Ihre Adresse möglich ist und senden Ihnen ein Angebot für den Wärmehausanschluss zu. Mit dabei ist ein nummerierter Fördergutschein.
  • Sie senden diesen Gutschein unseren auf dem Gutschein genannten Kooperationspartner.
  • Anschließend vereinbart dieser Kooperationspartner einen Termin vor Ort und beantragt mit Ihnen gemeinsam die BAFA-Fördermittel für die Umstellung der Heizungsanlage auf die SWG-Wärmeversorgung.
  • Die SWG bauen nun Ihren neuen Wärmehausanschluss.
  • Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides der BAFA über die Fördermittel beauftragen Sie den Umbau Ihrer Heizungsanlage.
  • Nach Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf die SWG-Wärmeversorgung übernimmt unser Kooperationspartner die Abwicklung Ihrer Fördermittel.

Kontakt

Stadtwerke Gießen AG
Vertrieb Energielösungen
Telefon: 0641 708-1102
E-Mail: waermevertrieb@stadtwerke-giessen.de

Energiesparen mit enerGIeßen

Fragen zu unseren Förderprogrammen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter 0800 23 02 100 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz und allen dt. Mobilfunknetzen) oder persönlich im SWG-Kundenzentrum, Marktplatz 15 in Gießen.